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Kompetenzen
Tätigkeitsbereiche
sind u.a. folgende:
Amtshaftungsrecht
(Staatshaftung)
Ein
Tätigkeitsschwerpunkt ist das gesamte
Haftungs- und Haftpflichtrecht, zu dem auch
die Staats- und Amtshaftung der öffentlichen
Hand gehören. Ich habe in diesem Bereich
bereits zahlreiche Fälle außergerichtlich und
gerichtlich betreut.
Arbeitsrecht
Mandanten aus den
verschiedensten Arbeitsbereichen wurden
bereits im Individual- und kollektivem
Arbeitsrecht außergerichtlich beraten als auch
gerichtlich vor den Arbeits- und
Landesarbeitsgerichten bis zum
Bundesarbeitsgericht sowie vor den
Einigungsstellen vertreten.
Arzt-
und Arzthaftungsrecht
Zu dem Haftungs-
und Haftpflichtrecht gehört auch das Arzt- und
Arzthaftungsrecht, zu dem ebenfalls eine
umfangreiche Prozesserfahrung besteht.
Bank-
und Kapitalmarktrecht
Aufgrund der
Lehre zum Bankkaufmann erfolgt auch in diesem
Rechtsgebiet häufig Tätigkeit, so etwa
hinsichtlich der Überprüfung von Darlehens-
und Kreditverträgen sowie der Prozessführung
betreffend Fonds und Kapitalanlagen.
Bau-,
Architekten- und Ingenieurrecht
Es besteht eine
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für
privates Bau- und Architektenrecht im
Deutschen Anwaltsverein. Die umfangreiche
Erfahrung im Bau-, Architekten- und
Ingenieurrecht einschließlich des
Honorarrechtes, des öffentlichen Baurechtes
sowie der Verbindungen zum Versicherungsrecht
(u.a. Haftpflichtversicherung) beruht auf der
jahrzehntelangen außergerichtlichen und
gerichtlichen Vertretung von Mandanten aus
allen Bereichen.
Berufsrecht
Ein weiterer
Tätigkeitsschwerpunkt ist das Berufsrecht der
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer, das ebenfalls Bestandteil
des Haftungs- und Haftpflichtrechtes ist.
Insofern erfolgte und erfolgt die Betreuung
zahlreicher Prozesse.
Ehe-,
Familien- und Erbrecht
Es besteht weiter
eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft
für Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Es ist eine umfangreiche Mediations-,
Vergleichs- und Prozesserfahrung im Ehe-,
Familien- und Erbrecht vorhanden. Erfasst ist
die gesamte Bandbreite dieses Rechtsgebietes
vom Ehe-, Sorge- und Umgangsrecht, Hausrats-,
Unterhalts-, Güter-, Zugewinn- und
Versorgungsausgleichsrecht einschließlich der
Scheidung und deren Folgen bis zur Gestaltung
von Testamenten und Erbverträgen und die
Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche.
Gesellschaftsrecht
Eine weitere
Kompetenz beinhaltet das Gesellschaftsrecht,
und zwar von der Vertragsgestaltung über die
Beilegung von Konflikten zwischen den
Gesellschaftern bis zur Prozessführung
einschließlich Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen.
Handels-
und Vertriebsrecht
Auf dem Gebiet
des Handelsrechtes erfolgt häufig die
Mandatierung durch Kaufleute und Firmen
hinsichtlich der Beurteilung aller denkbaren
handelsrechtlichen Fragestellungen. Im
Vertriebsrecht liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt
im Recht der Versicherungsvertreter und
Versicherungsmakler.
Haftungs-/Haftpflichtrecht
Aufgrund
entsprechender Spezialisierung ist eine
umfangreiche Erfahrung im Haftpflichtrecht
einschließlich des Verkehrsrechtes vorhanden
(siehe auch die Stichworte Amtshaftungsrecht,
Arzt- und Arzthaftungsrecht, Berufsrecht,
Verkehrsrecht).
Immobilienrecht
Das gesamte
Immobilienrecht vom Kaufrecht über das Bau-,
Architekten- und Ingenieurrecht bis zum Miet-
und WEG-Recht ist ein ständiger
Tätigkeitsbereich.
IT-Recht/Internetrecht
Entsprechendes
gilt für das Recht der neuen Medien, und zwar
über Internet-Kaufverträge bis zum
Wettbewerbsrecht.
Landwirtschaftsrecht
Mandatsgeber sind
Betriebsinhaber und Landwirte zu allen
denkbaren Fragen dieses Rechtsgebietes wie
etwa dem Landpachtrecht, der Hofnachfolge und
dem EU-Beihilfe-Recht. Auch hier erfolgt
häufig eine außergerichtliche Lösung, notfalls
bei deren Scheitern dann aber auch eine
gerichtliche Vertretung etwa vor dem
Landwirtschaftsgericht und in zweiter Instanz
vor dem Senat für Landwirtschaftsachen des
zuständigen Oberlandesgerichtes.
Prozessführung
Nach Ausschöpfung
außergerichtlicher Einigungsmöglichkeiten
werden die Mandanten vor allen Amts-, Land-
und Oberlandesgerichten sowie vor den
Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und
Finanzgerichten einschließlich der
Schiedsgerichte vertreten. Dabei richtet sich
das Hauptaugenmerk auf eine wirkungsvolle und
wirtschaftlich sinnvolle Vertretung.
Verbraucherrecht
Siehe das
Stichwort Zivilrecht.
Verkehrsrecht
Auch das
Verkehrsrecht zählt zum
Haftungs-/Haftpflichtrecht. Es wurden bereits
zahlreiche Unfallbeteiligte vertreten, und
zwar sowohl strafrechtlich als auch
zivilrechtlich (siehe auch das Stichwort
Haftungs-/Haftpflichtrecht).
Versicherungsrecht
Die Erlangung des
Dr.-Titels erfolgte mit einer
versicherungsrechtlichen Dissertation und es
besteht eine Mitgliedschaft in der
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im
Deutschen Anwaltsverein. Zudem wurde zu diesem
Rechtsgebiet schon mehrfach in juristischen
Fachzeitschriften publiziert. Das
Versicherungsrecht ist eines der zentralen
Tätigkeitsfelder. Betroffen ist von den
zahlreich im Versicheurngsrecht erteilten
Mandaten die gesamte Bandbreite dieses
Rechtsgebietes wie die Einbruchdiebstahl-,
Feuer-, Gebäude-, Haftpflicht-, Hausrat-,
Kranken-, Lebens-, Rechtsschutz- und
Unfallversicherung einschließlich des
Sozialversicherungsrechtes, und zwar
hinsichtlich aller auftauchenden Rechtsfragen
(zum Beispiel: Eintritt des
Versicherungsfalls, Leistungsfreiheit wegen
Obliegenheitsverletzung oder Herbeiführung des
Versicherungsfalls, Anspruchshöhe).
Versicherungsmakler-
und Versicherungsvertreterrecht
Aufträge erfolgen
häufig auch im Versicherungsvertreter- und
Versicherungsmaklerrecht. Betroffen ist zum
einen der Haftungsfall. Auch andere
Rechtsfragen sind Mandatsgegenstand, so etwa
Provisionsansprüche, gewerberechtliche und
wettbewerbsrechtliche Fragestellungen sowie
der Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch.
Verwaltungsrecht
Das
Verwaltungsrecht ist ebenfalls eine Kompetenz,
insbesondere in Bezug auf das öffentliche
Baurecht (siehe auch das Stichwort Baurecht).
Zivilrecht
Zum Zivilrecht
gehören u.a. das Kauf-, Bau- und sonstige
Werkvertragsrecht (zum Beispiel
Kfz-Reparatur), das Miet- und Pachtrecht, das
Bankvertragsrecht usw. In allen
Rechtsbereichen des Zivilrechtes erfolgt eine
umfangreiche Tätigkeit. Dies gilt auch bezogen
auf die verbraucherschützenden
Gesetzesregelungen, die heute in allen
Rechtsbereichen vorhanden sind und deren
Kenntnis bei einer Tätigkeit in diesem Bereich
zwingend erforderlich ist.
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