Rechtsanwalt Dr. Udo Hansen

Kompetenzen

Tätigkeitsbereiche sind u.a. folgende:

Amtshaftungsrecht (Staatshaftung)

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist das gesamte Haftungs- und Haftpflichtrecht, zu dem auch die Staats- und Amtshaftung der öffentlichen Hand gehören. Ich habe in diesem Bereich bereits zahlreiche Fälle außergerichtlich und gerichtlich betreut.

Arbeitsrecht

Mandanten aus den verschiedensten Arbeitsbereichen wurden bereits im Individual- und kollektivem Arbeitsrecht außergerichtlich beraten als auch gerichtlich vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht sowie vor den Einigungsstellen vertreten.

Arzt- und Arzthaftungsrecht

Zu dem Haftungs- und Haftpflichtrecht gehört auch das Arzt- und Arzthaftungsrecht, zu dem ebenfalls eine umfangreiche Prozesserfahrung besteht.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Aufgrund der Lehre zum Bankkaufmann erfolgt auch in diesem Rechtsgebiet häufig Tätigkeit, so etwa hinsichtlich der Überprüfung von Darlehens- und Kreditverträgen sowie der Prozessführung betreffend Fonds und Kapitalanlagen.

Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht

Es besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltsverein. Die umfangreiche Erfahrung im Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht einschließlich des Honorarrechtes, des öffentlichen Baurechtes sowie der Verbindungen zum Versicherungsrecht (u.a. Haftpflichtversicherung) beruht auf der jahrzehntelangen außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Mandanten aus allen Bereichen.

Berufsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, das ebenfalls Bestandteil des Haftungs- und Haftpflichtrechtes ist. Insofern erfolgte und erfolgt die Betreuung zahlreicher Prozesse.

Ehe-, Familien- und Erbrecht

Es besteht weiter eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Es ist eine umfangreiche Mediations-, Vergleichs- und Prozesserfahrung im Ehe-, Familien- und Erbrecht vorhanden. Erfasst ist die gesamte Bandbreite dieses Rechtsgebietes vom Ehe-, Sorge- und Umgangsrecht, Hausrats-, Unterhalts-, Güter-, Zugewinn- und Versorgungsausgleichsrecht einschließlich der Scheidung und deren Folgen bis zur Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und die Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche.

Gesellschaftsrecht

Eine weitere Kompetenz beinhaltet das Gesellschaftsrecht, und zwar von der Vertragsgestaltung über die Beilegung von Konflikten zwischen den Gesellschaftern bis zur Prozessführung einschließlich Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.

Handels- und Vertriebsrecht

Auf dem Gebiet des Handelsrechtes erfolgt häufig die Mandatierung durch Kaufleute und Firmen hinsichtlich der Beurteilung aller denkbaren handelsrechtlichen Fragestellungen. Im Vertriebsrecht liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.

Haftungs-/Haftpflichtrecht

Aufgrund entsprechender Spezialisierung ist eine umfangreiche Erfahrung im Haftpflichtrecht einschließlich des Verkehrsrechtes vorhanden (siehe auch die Stichworte Amtshaftungsrecht, Arzt- und Arzthaftungsrecht, Berufsrecht, Verkehrsrecht).

Immobilienrecht

Das gesamte Immobilienrecht vom Kaufrecht über das Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht bis zum Miet- und WEG-Recht ist ein ständiger Tätigkeitsbereich.

IT-Recht/Internetrecht

Entsprechendes gilt für das Recht der neuen Medien, und zwar über Internet-Kaufverträge bis zum Wettbewerbsrecht.

Landwirtschaftsrecht

Mandatsgeber sind Betriebsinhaber und Landwirte zu allen denkbaren Fragen dieses Rechtsgebietes wie etwa dem Landpachtrecht, der Hofnachfolge und dem EU-Beihilfe-Recht. Auch hier erfolgt häufig eine außergerichtliche Lösung, notfalls bei deren Scheitern dann aber auch eine gerichtliche Vertretung etwa vor dem Landwirtschaftsgericht und in zweiter Instanz vor dem Senat für Landwirtschaftsachen des zuständigen Oberlandesgerichtes.

Prozessführung

Nach Ausschöpfung außergerichtlicher Einigungsmöglichkeiten werden die Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten einschließlich der Schiedsgerichte vertreten. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf eine wirkungsvolle und wirtschaftlich sinnvolle Vertretung.

Verbraucherrecht

Siehe das Stichwort Zivilrecht.

Verkehrsrecht

Auch das Verkehrsrecht zählt zum Haftungs-/Haftpflichtrecht. Es wurden bereits zahlreiche Unfallbeteiligte vertreten, und zwar sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich (siehe auch das Stichwort Haftungs-/Haftpflichtrecht).

Versicherungsrecht

Die Erlangung des Dr.-Titels erfolgte mit einer versicherungsrechtlichen Dissertation und es besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Zudem wurde zu diesem Rechtsgebiet schon mehrfach in juristischen Fachzeitschriften publiziert. Das Versicherungsrecht ist eines der zentralen Tätigkeitsfelder. Betroffen ist von den zahlreich im Versicheurngsrecht erteilten Mandaten die gesamte Bandbreite dieses Rechtsgebietes wie die Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Gebäude-, Haftpflicht-, Hausrat-, Kranken-, Lebens-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung einschließlich des Sozialversicherungsrechtes, und zwar hinsichtlich aller auftauchenden Rechtsfragen (zum Beispiel: Eintritt des Versicherungsfalls, Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung oder Herbeiführung des Versicherungsfalls, Anspruchshöhe).

Versicherungsmakler- und Versicherungsvertreterrecht

Aufträge erfolgen häufig auch im Versicherungsvertreter- und Versicherungsmaklerrecht. Betroffen ist zum einen der Haftungsfall. Auch andere Rechtsfragen sind Mandatsgegenstand, so etwa Provisionsansprüche, gewerberechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen sowie der Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ebenfalls eine Kompetenz, insbesondere in Bezug auf das öffentliche Baurecht (siehe auch das Stichwort Baurecht).


Zivilrecht Zum Zivilrecht gehören u.a. das Kauf-, Bau- und sonstige Werkvertragsrecht (zum Beispiel Kfz-Reparatur), das Miet- und Pachtrecht, das Bankvertragsrecht usw. In allen Rechtsbereichen des Zivilrechtes erfolgt eine umfangreiche Tätigkeit. Dies gilt auch bezogen auf die verbraucherschützenden Gesetzesregelungen, die heute in allen Rechtsbereichen vorhanden sind und deren Kenntnis bei einer Tätigkeit in diesem Bereich zwingend erforderlich ist.